Neuerungen ab dem Sommersemester 2020

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017 hat die Bundesländer gezwungen, die Vergabe von Medizinstudienplätzen bis spätestens 31. Dezember 2019 in bestimmten Punkten anzupassen.

Über die generellen Änderungen haben wir Euch schon in einem Artikel berichtet (siehe hier). Für das Sommersemester 2020 stehen nun die ersten konkreten Änderungen an, und zwar:

 

Zusätzliche Eignungungsquote

10 Prozent der Studienplätze werden neu über eine zentrale Eignungsquote vergeben, die letztlich die alte Wartezeitquote ersetzt. Im Gegensatz zur früheren Wartezeitquote spielt hier die Abiturnote gar keine Rolle mehr, sondern es kommt nur auf zusätzliche Kriterien wie z.B. Studieneignungstests oder zusätzliche Qualifikationen wie eine abgeschlossene Berufsausbildung an.

Auch die Wartezeit wird zukünftig in dieser Quote nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn ihr schon eine hohe Anzahl von Wartesemestern angesammelt habt, könnt ihr jedoch von Übergangsregelungen profitieren: Für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 fließen angesammelte Wartesemester in bis zu 45 Prozent (bei einer Wartezeit von 15 Wartesemestern) der Gesamtwertung des Bewerberprofils ein.

 

Auswahlverfahren der Hochschulen

Eine weitere Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts war, dass im Auswahlverfahren der Hochschulen die Unterschiede der Abiturnoten von Bundesland zu Bundesland berücksichtigt werden müssen. Bisher wurden hier alle Bundesländer gleich behandelt.

Ab dem Sommersemester 2020 wird nun ein Prozentrangverfahren eingeführt. Dafür wird betrachtet, welchen Rang ein Bewerber im Vergleich zu den Mitbewerbern nur aus seinem Bundesland einnimmt (z.B. Top 5%). Der ermittelte Prozentrang wird dann entsprechend im Auswahlverfahren der Hochschulen neben den weiteren Kriterien gewichtet.

 

Übergangsphase bei Universitäten mit eigenen Auswahlverfahren

Die Universitäten mit eigenen Auswahlverfahren werden ihre eigenen Verfahren voraussichtlich und zumindest für eine Übergangszeit aussetzen – für Berlin, Göttingen und Münster steht dies schon fest. Jedenfalls für diese Übergangszeit wird an einigen Universitäten neu auch der Medizinertest (TMS) als zusätzliches Kriterium gewertet, zum Beispiel an der Charité Berlin oder der Universität Münster.

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